Gültigkeitsbereich
Das DSG entfaltet seine Wirksamkeit im Bundesstaat Lakeside Valley inklusive seiner
angrenzenden Gewässer bis einschließlich 50 Seemeilen.
Definition Datenschutz:
Maßnahmen zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung ihrer Daten.
"Der Datenschutz verbietet die Weitergabe dieser Informationen."
§ 1 Aufhebung des Datenschutzes
Der Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre kann von einem richterlichen Beschluss
Fallbezogen aufgehoben werden. Die Informationen dürfen nur Personen zugänglich sein,
welche diese Informationen zwingend benötigen. Ausnahme hierfür ist:
1. Sollte einer Berufsgruppe (=Firmen und staatliche Institutionen), einer Person,
oder einer Gruppe ein Geheimnis anvertraut werden, welches zu einer schweren
oder besonders schweren Straftat führen kann bzw. führte, so haben diese das
Recht, dies der Exekutive oder der Staatsanwaltschaft mitzuteilen und sind somit
vom Datenschutzgesetz freigestellt, ohne eine Strafe zu befürchten.
2. Sollte die Exekutive einer hoheitliche Arbeit nachgehen und hierfür ist eine
Information einer Berufsgruppe, einer Person, oder einer Gruppe dringend nötig,
z.B. bei der Feststellung einer Identität bei einer schweren Straftat, so ist die
Berufsgruppe, Person, oder die Gruppe vom Datenschutzgesetz freigestellt und
haben keine Strafe zu fürchten.
Besonderer Teil
§ 2 Verschwiegenheit über die Interna
Jeder Mitarbeiter eines Unternehmen oder einer staatlichen Institution ist verpflichtet,
Verschwiegenheit über die Interna und die Arbeit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden
mindestens mit einer Geldstrafe und dem entstandenen Schaden geahndet. Die Justiz ist
berechtigt, über sämtliche geschäftsbezogenen Daten, insbesondere Buchhaltungsdaten,
Kenntnis zu erlangen und ist berechtigt, diese Daten einzufordern und weiterzuverarbeiten.
§ 3 Recht am geistigen Eigentum
1. Es darf kein geistiges Eigentum von Anderen für den eigenen Zweck verwendet
werden, außer man hat das Einverständnis des Urhebers. Zuwiderhandlungen
werden mindestens mit einer Geldstrafe und dem dadurch entstandenen Schaden
des Urhebers geahndet.
2. Es darf kein geistiges Eigentum von Anderen als das Eigene deklariert werden.
Das Verwenden von geschütztem Material darf nur Zitiert und mit Quelle
verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden mindestens mit einer Geldstrafe
und einer Entschädigung für den Urheber geahndet.
§ 4 Aufnahmen
1. Es dürfen keine Aufnahmen, in jeglicher Form, von anderen Personen ohne
Einwilligung verwendet werden. Sie dürfen aber erstellt werden im Sinne des
Eigenschutzes.
2. Nacktaufnahmen müssen immer zensiert werden solang keine Genehmigung
vorliegt.
3. Es dürfen keine stationären Aufnahmen an Orten gemacht werden, in denen man
kein Hausrecht oder keine Genehmigung hat.
4. Zuwiderhandlungen, gemäß 4.1 - 4.3, werden mindestens mit einer Geldstrafe
und dem dadurch entstandenen Schaden in Form einer Entschädigung geahndet.
§ 5 Schutz des Eigentums
Jeder Bürger hat das Recht sein geistiges Eigentum schützen zu lassen.
§ 6 Geheimhaltungsgesetz
1. Wer ein fremdes Geheimnis, wie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder zum
persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbart, das ihm als
1.1. Mediziner und dazugehörigen Untergruppen, Apotheker,
Angehörigen eines anderen Heilberufs, oder Psychologe,
1.2. Amtsträger, der Exekutive, des Fire Department, der Staatsanwälte
und der Richterschaft.
1.3. Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem
gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigter
Buchprüfer,
1.4. Berater für Suchtfragen in einer zugelassenen Beratungsstelle
1.5. Bankier oder Banker,
anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe und mit einer
Geldstrafe bestraft.
2. Den in 6.1 genannten Berufsgruppen unterliegen auch Gehilfen oder
Praktikanten, jedoch dürfen Gehilfen oder Praktikanten nicht von Geheimnissen
erfahren, welche vor oder nach der Ausübung einem Mitarbeiter anvertraut
wurden.
3. Eine besondere Ausnahme stellt der Einkommensnachweis oder der Nachweis des
Vermögens eines Tatverdächtigen dar, wenn dieser eine Pflichtverteidigung
beantragt. Um festzustellen, ob der Antrag gerechtfertigt ist, muss der
Antragsteller offenlegen, über welche finanziellen Mittel er verfügt.