Strafgesetzbuch
Gültigkeitsbereich
Das StGB entfaltet seine Wirksamkeit im Bundesstaat Lakeside inklusive seiner angrenzenden Gewässer bis einschließlich 50 Seemeilen.
§ 1 Diebstahl und Raub
1. Wer einem Anderen eine Sache mit dem Vorsatz wegnimmt, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, begeht einen Diebstahl. 2. Wer dabei den Anderen bedroht, ob mit einer Waffe oder sonstigem Druckmittel, begeht Raub.
§ 2 Erpressung
Wer einen Anderen mit Gewalt oder Drohung zu einem Verhalten nötigt, um sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, begeht Erpressung.
§ 3 Betrug
Wer einen Anderen durch Täuschung über falsche Tatsachen schädigt, begeht Betrug.
§ 4 Dokumentenfälschung
Wer ein falsches Dokument herstellt oder ein echtes Dokument mit der Absicht sich einen Vorteil dadurch zu ermöglichen, verändert, begeht Dokumentenfälschung.
§ 5 Falschgeld
Wer mit Falschgeld erwischt wird, damit Handel betreibt oder dieses zum Erwerb von Sachleistungen verwendet, begeht eine Straftat gemäß §3.
§ 6 Glücksspiel
Ein Glücksspiel ist ein Spiel, bei dem das Spielergebnis vorwiegend vom Zufall abhängig ist. Das Recht zur Durchführung eines solchen Glücksspiel ist nur mit Genehmigung durch die Richterschaft zulässig. Wer ohne entsprechende Berechtigung ein solches Glücksspiel anbietet, begeht eine Straftat.
§ 7 Körperverletzung
Wer anderen am Körper misshandelt oder schadet, begeht eine Straftat. Sofern dies unter Einsatz eines Hilfsmittels erfolgt, liegt eine schwere Straftat vor. Sollte der Geschädigte eine Bewusstlosigkeit erleiden, liegt eine besonders schwere Straftat vor.
§ 8 Mord oder Mordversuch
Wer einen anderen ermordet oder totschlägt, begeht eine besonders schwere Straftat.
§ 9 Freiheitsentzug
1. Wer einen Anderen gegen dessen Willen der Freiheit beraubt oder ihn gefangen hält, begeht eine Straftat. 2. Wer einen anderen entführt zur Erpressung einer Leistung oder um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen Vorteil gegenüber dem Staat zu erlangen, begeht eine schwere Straftat und kann nach SAATG §2 bestraft werden. 3. Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so begeht er eine besonders schwere Straftat und kann nach SAATG §2 bestraft werden.
§ 10 Menschenhandel
Wer einen Anderen ohne dessen Einwilligung für eine Dienstleistung anbietet oder zum Kauf anbietet, begeht eine Straftat.
§ 11 Amtsanmaßung
Wer sich als eine Behörde oder einen Amtsträger ausgibt, unabhängig davon, ob es das Amt wirklich gibt, begeht eine Straftat.
§ 12 Amtsmissbrauch
Wer ein Amtsträger ist und das Amt für seinen persönlichen Vorteil nutzt, begeht eine Straftat.
§ 13 Beweismittelfälschung
Wer ein falsches Beweismittel herstellt, begeht eine Straftat.
§ 14 Falsche Beweisaussage / Meineid
Wer vor Gericht oder einer förmlichen Vernehmung zu einer Sache wissentlich falsch aussagt, begeht eine Straftat. Sollte die Aussage unter Eid erfolgen, liegt eine schwere Straftat vor.
§ 15 Entzug der Verhaftung / Flucht
1. Wer sich einer potenziellen Verhaftung entzieht, begeht eine Straftat. 2. Wer nach einer Verhaftung aus dem Gewahrsam entflieht, begeht eine schwere Straftat. 3. Wer einen Gefangenen aus der polizeilichen Verwahrung oder der Justizvollzugsanstalt befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei unterstützt begeht eine schwere Straftat.
§ 16 Tierquälerei
Wer einem Tier schadet, begeht eine Straftat. Wenn die Schädigung wissentlich und mit voller Absicht erfolgt, liegt eine schwere Straftat vor.
§ 17 Waffenbesitz und Gebrauch
1. Wer eine Waffe ohne gültigen Waffenschein mit sich führt, begeht eine Straftat. 2. Wenn eine Waffe für eine Straftat verwendet wird, liegt eine schwere Straftat vor. 3. Wer eine Waffe führt, die als Fraktionswaffe eingestuft ist, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine schwere Straftat. 4. Wer eine Waffe führt, die als illegal eingestuft ist, begeht eine besonders schwere Straftat.
§ 18 Betäubungsmittel
1. Wer Betäubungsmittel, gemäß BtMG §1, mit sich führt, welche die Eigenbedarfsmenge nach BtMG §8 überschreitet, begeht eine Straftat. 2. Wer Betäubungsmittel abbaut, herstellt, zum Handel anbietet oder Erwerben möchte, lagert oder transportiert, begeht eine Straftat. Bei großen Mengen eine schwere Straftat. 3. Wer Anderen Betäubungsmittel ohne dessen Einwilligung verabreicht, begeht eine schwere Straftat. 4. Wer Betäubungsmittel in einem Fahrzeug transportiert und sich bei einer Kontrolle durch die Exekutive weigert, das Fahrzeug zu öffnen um die exakte Menge feststellen zu können, wird mit der Maximalmenge, welches das Fahrzeug im Stande ist zu transportieren, bestraft, unabhängig davon, ob zu einem späteren Zeitpunkt die tatsächliche Menge festgestellt werden kann und diese geringer sein sollte.
§ 19 Führen eines Kraftfahrzeugs ohne entsprechende Fahrerlaubnis
Wer keinen Führerschein besitzt oder den Führerschein entzogen bekommen hat, und dennoch ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat.
§ 20 Widerstand gegen Anweisungen der Exekutive
1. Wer sich einer Anweisung der Exekutive widersetzt, begeht eine Straftat. 2. Wer sich absichtlich vor einer staatlichen Einrichtung unbegründet aufhält und sich dabei auffällig provokant verhält, begeht eine schwere Straftat.
§ 21 Falsche Bezichtigung
Wer einen Anderen wissentlich vor Gericht oder vor Exekutivbeamten einer Straftat beschuldigt, obwohl dieser unschuldig ist, begeht eine Straftat.
§ 22 Unterlassene Hilfeleistung
1. Wer einem Anderen die Hilfe verweigert, sodass dieser Schaden erleidet begeht eine Straftat. 2. Wer einen Anderen daran hindert Hilfe zu leisten, sodass ein Dritter Schaden erleidet, begeht eine schwere Straftat. 3. Wer einem Anderen die Hilfe verweigert, weil er sich sonst selbst in Gefahr begeben würde, begeht keine Straftat. Muss aber dennoch qualifizierte Hilfe anfordern.
§ 23 Nichtnachkommen einer Vorladung
Wer einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft nicht nachkommt, ohne dieser Vorladung schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Zugang zu widersprechen und einen Ersatztermin vorzuschlagen, begeht eine Straftat. Die Rückmeldung kann auch durch einen Anwalt erfolgen.
§ 24 Nichteinhaltung der Meldungspflicht
Wer einer durch die Exekutive oder die Staatsanwaltschaft aufgetragene Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Straftat.
§ 25 Beschlagnahmung von Fahrzeugen
Sofern im Rahmen einer Straftat ein Fahrzeug verwendet wurde, kann das Fahrzeug durch die Exekutive bis zum Gerichtsprozess oder einer außergerichtlichen Einigung beschlagnahmt werden.
§ 26 Behinderung der Justiz
Sollte eine Person die Justiz bei ihrerer Arbeit behindern, z.B. zu Terminen nicht erscheinen oder die Aktennummer nicht herausgeben, so begeht derjenige eine Straftat.
Comments