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Waffengesetz

Gültigkeitsbereich


Das WaffG entfaltet seine Wirksamkeit im Bundesstaat Lakeside inklusive seiner angrenzenden Gewässer bis einschließlich 50 Seemeilen.


§ 1 Definition Waffe


Waffen sind Gegenstände, die Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkungen herabzusetzen oder zu beseitigen.


§ 2 Schusswaffen, Fraktionsgegenstände, sonstige Gegenstände zur

Eigensicherung, Sportgeräte und Werkzeuge


1. Der Erwerb einer Schusswaffe ist ausschließlich bei einem staatlich lizensierten Händler erlaubt. Sollte eine Waffe anderweitig erworben werden, liegt eine schwere Straftat vor, welche sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer zur Last gelegt wird.

2. Schusswaffen werden in die folgenden Kategorien unterteilt: 2.1. Kategorie A – Kurzwaffen

2.2. Kategorie B – Langwaffen

2.3. Kategorie C – Dienstwaffen

2.4. Kategorie D – Illegale Waffen 3. Fraktionsgegenstände sind Gegenstände, die ausschließlich den jeweiligen Fraktionen zur Verfügung stehen und nicht durch Außenstehende erworben oder geführt werden dürfen. Verstöße stellen eine schwere Straftat dar.

3.1. Arzneimittel und Medikamente

3.2. Nagelbänder

3.3. Alkohol- und Drogentestgerät

3.4. Peilsender 4. Sonstige Gegenstände zur Eigensicherung sind Gegenstände, die dazu dienen, sich in einem Ernstfall, bspw. Unfall, selbst abzusichern oder auf sich aufmerksam zu machen. Sollten diese Gegenstände im Rahmen einer Straftat oder zur Behinderung der Exekutive verwendet werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Erwerb und das Führen steht allen Bürgern frei. 1. Jeder Art von Waffe, die beim lizenzierten Waffenhändler erworben werden kann ist legal, sofern ein Waffenschein vorliegt. 2. Sportgeräte und Werkzeuge sind frei käufliche Gegenstände, welche jeder Bürger erwerben und führen darf.


§ 3 Führen


Wer eine Waffe oder Fraktionsgegenstand bei sich trägt, in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt, oder in einem Fahrzeug transportiert, führt diese im Sinne dieses Gesetzes. Sofern die Waffe oder der Fraktionsgegenstand in einem Behälter oder Fahrzeug enthalten ist, haftet der Eigentümer des Behälters oder Fahrzeugs.


§ 4 Waffenverbot


Sofern eine Waffe für eine Straftat verwendet wurde, oder der Besitzer einer Waffe aufgrund seines Gesundheitszustands als untauglich zum Führen einer Waffe deklariert wurde, kann ein Richter, oder alternativ zwei Staatsanwälte, dem Besitzer der Waffe, temporär oder dauerhaft, ein Waffenverbot aussprechen. 1. Wird ein Waffenverbot ausgesprochen, so ist es verboten, eine Waffe oder Munition bei sich zu führen, andernfalls liegt eine Straftat vor.

2. Sämtliche Waffen und Munition sind zu konfizieren.

3. Sämtliche Waffenlizenzen müssen eingezogen werden.

4. Der Erwerb einer Waffe oder eines Waffenscheins ist für die Dauer des Waffenverbotes untersagt.


§ 5 Vorläufiges Waffenverbot


Wird ein Bürger durch die Exekutive verhaftet, so ist die Exekutive berechtigt, den Bürger zu entwaffnen. Die Waffen und Waffenscheine sind bis zur Freilassung oder einem Gerichtsverfahren durch die Exekutive sicherzustellen und einzulagern.


§ 6 Schießstätten


1. Das Nutzen von Schusswaffen ist ausschließlich in den öffentlichen Schießstätten erlaubt.

2. Wer eine Waffe außerhalb dieser Schießstätten nutzt, begeht eine Straftat.

3. Wer eine Waffe außerhalb dieser Schießstätten öffentlich trägt, begeht eine Straftat. 4. Das Nutzen und Tragen einer Waffe in einer solchen Schießstätte ist untersagt, und stellt eine Straftat dar wenn dem Bürger ein Waffenverbot ausgesprochen wurde.


§ 7 Waffenscheine


1. Jedem Bürger steht es frei einen Waffenschein für die Kategorie B zu erwerben.

2. Ein Waffenschein der Kategorie C kann nur an zugelassene Unternehmen und deren Mitarbeiter ausgegeben werden. Sollte das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters enden, ist der Waffenschein der Kategorie C nichtig und muss der Exekutive ausgehändigt werden.

3. Sollte ein Bürger eine Waffe ohne entsprechenden Waffenschein besitzen, so begeht er eine Straftat.

4. Sollte ein Bürger eine Waffe mit sich führen, ist er verpflichtet, den entsprechenden Waffenschein bei sich zu tragen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, begeht er eine Straftat und wird wie in 7.3 behandelt, als hätte er keinen Waffenschein.


§ 8 Waffenkategorie A – Kurzwaffen


1. Schusswaffen der Kategorie A sind Kurzwaffen oder auch Pistolen.

2. Der Erwerb und das Führen einer solchen Waffe ist nur dann erlaubt, wenn ein entsprechender Waffenschein erworben wurde und nachweisbar ist.


§ 9 Waffenkategorie B – Langwaffen


1. Schusswaffen der Kategorie B sind Sturmgewehre, MP, Sniper und Shotguns.

2. Der Erwerb und das Führen einer solchen Waffe ist nur dann erlaubt, wenn ein entsprechender erweiterter Waffenschein erworben wurde und nachweisbar ist.

3. Für den Erwerb des erweiterten Waffenscheins ist eine Prüfung zwingend erforderlich.


§ 10 Waffenkategorie C – Dienstwaffen


1. Schusswaffen der Kategorie C sind alle Waffen die der Exekutiven angehören.

2. Medikamente werden auch als Waffe gesehen. 3. Der Erwerb und das Führen solcher Dienstwaffen ist ausschließlich den staatlichen Institutionen, lizenzierten Händlern gestattet und ist mit der jeweiligen Dienstnummer oder dem Firmenlogo inkl. der Firma zu kennzeichnen.

4. Mitarbeiter der staatlichen Institutionen sind an schriftliche interne Dienstanweisungen verpflichtend gebunden.

5. Für den Erwerb und das Führen solcher Dienstwaffen ist ein Sicherheitsdienst Waffenschein zwingend erforderlich. Für den Erwerb des Sicherheitsdienst Waffenscheins ist eine Prüfung zwingend erforderlich.

6. Sollte eine Dienstwaffe ohne Dienstnummer oder dem Firmenlogo inkl. der Firma im Umlauf sein, oder eine markierte Waffe wird unrechtmäßig geführt werden, ist der Bürger dazu verpflichtet, diese der nächsten Polizeidienststelle zu übergeben.

7. Sollte der Bürger dieser Forderung nicht nach gehen und ihm wird der Besitz, das Führen, das Einführen oder der Handel mit dieser nachgewiesen werden, begeht er eine schwere Straftat.


§ 11 Waffenkategorie D – Illegale Waffen


1. Bei Schusswaffen der Kategorie D ist es verboten, die Waffe zu Erwerben, Einzuführen, zu Handeln oder zu Führen. Darunter fallen alle Waffen, welche nicht der Kategorie A bis C entsprechen.

2. Der Erwerb, die Einfuhr und das Führen ist ausschließlich der Exekutive gestattet, wenn diese als Dienstwaffe bezeichnet wird und mit der jeweiligen Dienstnummer gekennzeichnet ist. Keiner anderen Fraktion ist dies gestattet.

3. Sollte eine Illegale Waffe im Umlauf sein, ist der Bürger dazu verpflichtet, diese der nächsten Polizeidienststelle zu übergeben.

4. Sollte der Bürger dieser Forderung nicht nach gehen und ihm wird der Besitz, das Führen, das Einführen oder der Handel mit dieser nachgewiesen werden, begeht er eine besonders schwere Straftat.


§ 12 Sicherheitsunternehmen


1. Sicherheitsunternehmen sind dazu verpflichtet, Mitarbeiterlisten zu führen und den staatlich lizenzierten Händlern auszuhändigen, welche folgende Informationen enthalten müssen:

1.1. Vor- und Nachname

1.2. Geburtsjahr

1.3. Datum der Einreise

1.4. Staatsbürger / Probebürger

1.5. Telefonnummer

6. Email-Adresse

1.7. Beitrittsdatum des Unternehmens 2. Sicherheitsunternehmen dürfen Dienstwaffen an Mitarbeiter nur in Abhängigkeit Ihrer Zugehörigkeit, welche bei dem Bürgermeister anzumelden ist, ausgeben 3. Die Dienstwaffen dürfen nur für angemeldete Events herausgegeben werden und sind dann dem lizenzierten Händler wieder zurückzugeben oder in einem Unternehmen-Waffenschrank einzulagern.

4. Das Event ist bei der Richterschaft anzumelden.

5. Einzig der Geschäftsführer darf Zugriff auf den Waffenschrank haben.

6. Sollte ein Mitarbeiter mit einer Dienstwaffe festgesetzt werden, welche er zu dem Zeitpunkt nicht führen durfte, begeht der Mitarbeiter und der Geschäftsführer eine schwere Straftat.

7. Es ist untersagt, provisorisch das gesamte Unternehmen für ein Event mit Dienstwaffen auszustatten, lediglich die für das Event benötigten Mitarbeiter sind berechtigt, Dienstwaffen zu führen.

8. Unbefristete Arbeitsverträge zwischen einem Unternehmen, oder einer privaten Person, und einem Sicherheitsdienst sind nicht erlaubt.

9. Der Auftraggeber kann nicht gleichzeitig Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens sein, außer es besteht ein triftiger Grund. Dies ist dann vorab mit einem Richter abzuklären.

10. Sollte der Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters enden, so ist der Mitarbeiter dazu verpflichtet, den Sicherheitsdienst Waffenschein unverzüglich bei der Exekutive abzugeben, andernfalls begeht er eine schwere Straftat.

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